Sachverständigenwesen

Als Sachverständige, Sachkundige, Befähigte Personen nach BetrSichV, zertifizierte Auditoren betreuen wir Ihre Anlage außerordentlich, erstmalig vor Inbetriebnahme (PvI) oder wiederkehrend. Kompetent, regelwerkskonform und mit größter Sorgfalt.

Zertifizierte Auditoren Managementsysteme

Nach den §§ 8 ff. des EDL-G haben Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter 4-jährlich ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 einzuführen, das jährlich zu auditieren ist.  Analoges gilt für QMS-Systeme nach ISO 9001 oder Sicherheitsmanagementsysteme (SMS) nach StörfallV.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der korrekten Dokumentation und auditieren nach DIN EN ISO 19011 regelwerkskonform.

Externe Störfallbeauftragte

Nach der 5. BImSchV haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten entsprechend der StörfallV betreiben, einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Bestellen Sie uns und wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Störfallbeauftragten.

Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG

Als private Sachverständige übernehmen wir für Ihre Anlage auf Wunsch die Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG und erstellen Ihnen den erforderlichen Überwachungsbericht für die Genehmigungsbehörde.

Sicherungskonzepte nach SFK-GS-38 und KAS-51

Schützen Sie als Betreiber nach StörfallV Ihre Anlagen wirksam gegen den Zugriff Unbefugter.  Wir erstellen dazu ein Sicherungskonzept nach SFK-GS-38 mit entsprechender Risikoanalyse.

Prüfungen nach BetrSichV durch zur Prüfung befähigte Personen

Wir prüfen Ihre Flüssiggasanlagen regelwerkskonform und fristgerecht mit bP nach BetrSichV.