Als Sachverständige, Sachkundige, Befähigte Personen nach BetrSichV oder zertifizierte Auditoren betreuen wir Ihre Anlage außerordentlich, erstmalig vor Inbetriebnahme (PvI) oder wiederkehrend. Kompetent, regelwerkskonform und mit größter Sorgfalt.
Nach StörfallV haben Betreiber die Wirksamkeit ihres Sicherheitsmanagementsystem (SMS) regelmäßig zu überprüfen und jährlich zu überwachen / auditieren. Analoges gilt für QMS-Systeme nach ISO 9001 oder für die Prüffristverlängerung von Gasflaschen (P15Y).
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der korrekten Dokumentation und auditieren nach DIN EN ISO 19011 regelwerkskonform.
Nach der 5. BImSchV haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten entsprechend der StörfallV betreiben, einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Bestellen Sie uns und wir übernehmen für Sie die Aufgaben dieses Störfallbeauftragten.
Als private Sachverständige übernehmen wir für Ihre Anlage auf Wunsch die Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG und erstellen Ihnen den erforderlichen Überwachungsbericht für die Genehmigungsbehörde.
Betreiber von Betriebsbereichen nach StörfallV sollten, zur Wahrung ihrer Interessen, angemessene Abstände zwischen ihren Betriebsbereichen und schutzbedürftigen Gebieten ermitteln und dokumentieren (Umsetzung § 50 BImSchG). Wir erstellen dazu sorgsam vorbeugende Berechnungen nach KAS-18, mit entsprechenden Bewertungen.
Schützen Sie als Betreiber nach StörfallV Ihre Anlagen wirksam gegen den Zugriff Unbefugter. Wir erstellen dazu Sicherungskonzepte nach KAS-51, mit entsprechender Risikoanalyse.
Wir prüfen Ihre Flüssiggasanlagen regelwerkskonform und fristgerecht mit bP nach BetrSichV.